Kompensationsinstrumente
Praktisch funktioniert Kompensation über so genannte „Zertifikate“. Ein Zertifikat entspricht in der Regel einer Tonne CO2. Wer ein solches Zertifikat besitzt oder erwirbt, ist gewissermaßen berechtigt, eine Tonne Treibhausgase auszustoßen. Man spricht daher auch von „Emissionsrechten“. Für Kompensationen bzw. den Handel mit Emissionszertifikaten aus Klimaschutzprojekten unterscheidet man grundsätzlich zwei Arten:
Staatliche Ebene im Rahmen des Kyoto-Protokolls
(Verpflichtungsmarkt)
Drei „flexible Mechanismen“, namentlich Emissionshandel, Clean Development Mechanism (CDM) und Joint Implementation (JI) stehen den Unterzeichnerstaaten des Kyoto-Protokolls zur Verfügung, um ihre Reduktionsziele zu erreichen und den Handel mit Emissionsrechten zu ermöglichen. Der Handel mit Emissionsrechten wird als „regulierter Markt“ bezeichnet, da er z.B. in der EU von den Mitgliedsstaaten bzw. der EU selbst und im CDM vom CDM Exekutivrat (Executive Board), einer Behörde der Vereinten Nationen, gesteuert und kontrolliert wird. Klimaschutzprojekte, die auf dieser Ebene Zertifikate verkaufen möchten, müssen zuvor von dieser Behörde anerkannt werden. Solche Projekte generieren Zertifikate, die im CDM-Register geführt werden.
Die EU hat ein Emissionshandelssystem, das sogenannte European Trading System, für die Energiewirtschaft und andere Industrien eingeführt. In Österreich sind ungefähr 200 energieintensive Industrieanlagen verpflichtet, am Emissionshandel teilzunehmen. Betroffene Branchen sind Energieversorgungsunternehmen (Kraftwerke und Fernheizwerke, Raffinerien), Eisenindustrie und Stahlindustrie, Zementwerke und sonstige Mineralstoffindustrie, Papierindustrie, sowie weitere Anlagen aus Branchen wie der chemischen Industrie und Spanplattenherstellung. Am europäischen Emissionshandel beteiligte Unternehmen erhalten dem Nationalen Allokationsplan ihres Landes entsprechend ein bestimmtes „Schadstoff-Budget“. Die kostenlose erlaubte Emissionsmenge ist auf eine Obergrenze festgelegt, die nach und nach verringert wird. Jedes Unternehmen darf nur soviel klimaschädliches Kohlendioxid ausstoßen, wie es Zertifikate besitzt. Überschreitet der Ausstoß eines Unternehmens die ihm zugeteilten Emissionsrechte hat der Betrieb drei Möglichkeiten:
- Maßnahmen zur CO2-Verringerung ergreifen.
- Kauf von Zertifikaten von anderen am Emissionshandel beteiligten Unternehmen im In- und Ausland, die diese nicht benötigen.
- Erwerb von Zertifikaten aus Klimaschutzprojekten im Ausland, die über das Instrument Clean Development Mechanism entstehen.
Freiwilliger Kompensationsmarkt
Die hier verkauften Emissionsreduktionen können nicht im Rahmen des offiziellen Emissionshandels verkauft oder erworben werden, wenn sie nicht zusätzlich über eine Zertifizierung nach dem CDM-Standard verfügen. Die Projekte unterscheiden sich in ihrer Bandbreite und Qualität. Die Zertifikate von Projekten, die nicht nach dem CDM-Standard sondern nach anderen Standards wie Gold Standard zertifiziert sind, werden als Verified Emission Reductions –VERs bezeichnet. Auf dem freiwilligen Markt verkaufen Projekte ihre Zertifikate an Einzelpersonen, Gemeinden und Landeskirchen, Organisationen und Institutionen, die nicht verpflichtet sind, ihre Emissionen auszugleichen, sondern dies aus eigenem Antrieb machen. Dafür können sie sowohl die CERs als auch die VERs nutzen.
10 Kriterien für eine nachhaltige Kompensation
Für die Beurteilung von Kompensationsanbietern und – angeboten sollten eine Reihe von Kriterien berücksichtigt werden, die sicherstellen, dass tatsächlich ein Ausgleich der entstandenen Emissionen in voller Höhe stattfindet und die Kompensationsprojekte einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Denn gleicht eine Kompensation zwar Emissionen aus, hat aber auch schädliche soziale oder ökologische Auswirkungen, so wird aus dem Beitrag zum Klimaschutz schnell eine Ursache neuer Umwelt- und Entwicklungsprobleme.
Wenn Sie Ihre unvermeidbaren Emissionen ausgleichen wollen, sollten Sie Anbieter auswählen, die diese 10 Standards erfüllen:
1. Exakte Berechnung
Die zu kompensierenden Emissionen so exakt wie möglich berechnen, das heißt möglichst viele relevante Parameter einbeziehen. Bei Flugemissionen gehört dazu, dass die stärkere Klimawirksamkeit von Emissionen in großen Höhen berücksichtigt wird. Die Klima-Kollekte bezieht dafür den IPCC-Radiative Forcing Index (RFI) von 2,7 als Multiplikator ein.
2. Wichtigste Treibhausgase berücksichtigen
Zu den wichtigsten Treibhausgasen gehören neben CO2 auch Methan und Lachgas. Diese werden in der Summe in Form von CO2 -Äquivalenten (oft CO2e abgekürzt) angegeben und bei der Klima-Kollekte immer berechnet und kompensiert.
3. Die Ausgangswerte ermitteln
Den Ausgangswert zur Ermittlung der Emissionseinsparung (die sogenannte baseline) im Klimaschutzprojekt seriös und nachvollziehbar erfassen, das heißt die Einsparungen im Projekt nicht überschätzen. Dafür muss die baseline, also die Menge der Emissionen, die ohne das Projekt entstanden wären, möglichst exakt und in jedem Fall vorsichtig („konservativ“) berechnet werden.
4. Zusätzlichkeit gewährleisten
Das bedeutet, dass ein Projekt nur aufgrund der zusätzlichen Finanzierung durch den Kompensationsmechanismus umgesetzt wird. Handelt es sich um ein Projekt, das ohnehin durchgeführt worden wäre, findet keine zusätzliche Reduktion statt. Global betrachtet steigen die Emissionen sogar anstatt gleich zu bleiben, da das Projekt nicht für die Kompensation initiiert wurde, sondern nachträglich dafür genutzt wird.
5. Carbon leakage ausschließen
Die Gefahr des so genannten "carbon leakage", also die Verlagerung von Emissionen an einen anderen Ort muss ausgeschlossen werden. Die Durchführung des Projekts darf nicht dazu führen, dass an anderer Stelle mehr Emissionen verursacht werden, z. B. durch lange Transportwege.
6. Verifizierung und Zertifizierung
Die Berechnung der eingesparten Emissionen und die Begutachtung der umgesetzten Projekte müssen durch unabhängige Dritte überprüft werden.
7. Registrierung und Stilllegung
Gutgeschriebene Emissionszertifikate müssen registriert und nach dem Verkauf an zentraler Stelle in einem anerkannten Register stillgelegt werden, um eine Doppelzählung zu vermeiden.
8. Emissionseinsparungen garantieren
Die CO2 Einsparungen müssen unabhängig sein von einem konkreten Projekt, das möglicherweise nicht oder nicht im geplanten Umfang realisiert werden kann. Wird solch ein Projekt nicht umgesetzt, muss die Emissionseinsparung in einem anderen Projekt erfolgen.
9. Transparenz gewährleisten
Sowohl die Berechnung der Treibhausgase, die kompensiert werden und die dafür verwendeten Faktoren sollen transparent sein sowie die Umsetzung der Klimaschutzprojekte und die Quantifizierung der Emissionsreduktionen. Auch die Angaben des Kompensationsanbieter hinsichtlich der investierten Gelder sollten transparent sein. Die komplette Projektdesigndokumentation (PDD) sollte veröffentlicht sein.
10. Doppelzählung vermeiden
Die Emissionseinsparungen können nur einmal angerechnet werden. Eine Anrechnung auf die Reduktionsverpflichtung des Projektlandes im Rahmen der internationalen Klimapolitik ist nicht möglich, um eine Doppelzählung - und damit keine tatsächliche Einsparung - zu vermeiden.