Das Ende von „Klimaneutral“ durch Kompensation
Ab September 2026 verbietet die EU einen Werbespruch, den wir alle kennen. Was das bedeutet – und was sich dadurch nicht ändert.
„Klimaneutral“ steht auf Schokoriegeln, Flugtickets, Heizöl und Bankkonten. Ab dem 27. September 2026 ist damit in weiten Teilen Schluss. Wir bei der Klima-Kollekte begrüßen das – und erklären hier in einfachen Worten, was genau verboten wird, was erlaubt bleibt und warum wir uns über diese Änderung freuen.
Was ab dem 27. September 2026 gilt
Ab diesem Tag darf ein Produkt oder eine Dienstleistung in der EU nicht mehr als „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder „klimapositiv“ beworben werden, wenn diese Behauptung darauf beruht, dass irgendwo anders CO₂ eingespart wurde.
Ein Beispiel: Eine Firma stellt Fruchtgummi her. Bei der Herstellung entsteht CO₂. Die Firma zahlt Geld für ein Klimaschutzprojekt in einem anderen Land und schreibt dann „klimaneutral“ auf die Packung. Genau das geht künftig nicht mehr.
Der Grund ist einfach: Die Emissionen aus der Fabrik sind nicht verschwunden. Sie sind in der Luft und bleiben dort. Woanders wurde etwas eingespart – das ist gut und wichtig, aber es ist nicht dasselbe. Das Wort „neutral“ erweckt jedoch genau diesen Eindruck.
Die Regel steht in einer EU-Richtlinie mit dem sperrigen Namen „Empowering Consumers for the Green Transition“, abgekürzt EmpCo. Sie wurde 2024 beschlossen und gilt ab dem 27. September 2026 in allen EU-Ländern. Deutschland hat die Vorgaben Anfang 2026 ins deutsche Recht übernommen, Österreich ebenfalls.
Kurz gesagt: Verboten wird nicht das Klimaschutzprojekt. Verboten wird nur ein bestimmter Werbespruch darüber.
Achtung: Es geht um das Produkt, nicht um die Firma
Dieser Punkt wird oft falsch verstanden, deshalb hier deutlich:
Das neue Verbot betrifft Aussagen über einzelne Produkte und Dienstleistungen – also das, was auf der Verpackung, im Onlineshop oder in der Produktwerbung steht. Das Umweltbundesamt stellt ausdrücklich klar, dass Aussagen über ein Unternehmen als Ganzes von dieser Regel nicht erfasst sind.
Wer also „Wir sind ein klimaneutrales Unternehmen“ sagt, fällt nicht unter dieses konkrete Verbot. Das heißt aber nicht, dass so eine Aussage unbedenklich wäre. Zwei Dinge gelten weiterhin:
- Auch Firmenaussagen dürfen nicht in die Irre führen. Gerichte legen hier einen strengen Maßstab an (mehr dazu gleich).
- Wer für die Zukunft etwas verspricht – zum Beispiel „klimaneutral bis 2030″ –, braucht dafür einen echten Plan: öffentlich einsehbar, mit Zwischenzielen und von unabhängiger Stelle überprüft. Sonst ist auch das nicht erlaubt.
Die Gerichte waren schon vorher streng
Schon vor der EU-Regel gab es Urteile. Das bekannteste betrifft den Süßwarenhersteller Katjes. Der Bundesgerichtshof entschied im Juni 2024: Wenn eine Firma mit „klimaneutral“ wirbt, muss sie in der Werbung selbst erklären, was damit gemeint ist. Ein QR-Code oder ein Link auf die Website reicht nicht.
Besonders wichtig ist die Begründung. Die Richter hielten fest: Emissionen zu vermeiden und Emissionen auszugleichen sind nicht gleichwertig. Vermeiden hat Vorrang. Genau das sagen wir seit Jahren.
Der Unterschied zur neuen EU-Regel: Das Gericht verlangt eine Erklärung, die EU-Regel verbietet die Produktwerbung ganz.
Auch die Deutsche Umwelthilfe hat auf diesem Feld viel bewegt und nach eigenen Angaben über 90 Verfahren gegen „klimaneutral“-Werbung gewonnen.
Was sonst noch verboten wird
Die EU-Richtlinie nimmt mehrere Werbepraktiken in eine Liste auf, die künftig ohne weitere Prüfung als Rechtsverstoß gelten. Für die Klimakommunikation sind vier davon wichtig:
- Schwammige Umweltwörter wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“, wenn nicht dabeisteht, was konkret gemeint ist.
- „Klimaneutral“ auf Produkten, wenn es auf Ausgleich an anderer Stelle beruht.
- Selbst erfundene Umweltsiegel, die keine unabhängige Prüfstelle vergibt.
- Aussagen über das ganze Produkt, die nur einen Teil betreffen – etwa „100 % recycelbar“, wenn nur die Verpackung gemeint ist.
Heißt das, Kompensieren ist jetzt verboten?
Das ist die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird. Die Antwort: Nein.
Klimaschutzprojekte zu finanzieren bleibt erlaubt und sinnvoll. Verboten ist nur ein bestimmter Werbespruch. Es hilft, zwei Denkweisen zu unterscheiden:
Die alte Denkweise – Kompensation: Ich rechne meine Emissionen aus, zahle für die gleiche Menge an Einsparungen woanders und behaupte, meine Bilanz stehe jetzt auf null. Diese Verrechnung ist bei Produktwerbung künftig nicht mehr erlaubt.
Die neue Denkweise – Klimabeitrag: Ich weise meine Emissionen ehrlich aus, so wie sie sind. Zusätzlich finanziere ich Klimaschutzprojekte. Die Einsparungen dort ziehe ich aber nicht von meiner eigenen Bilanz ab. Ich sage nicht „ich bin neutral“, sondern „ich habe reduziert – und leiste darüber hinaus einen Beitrag“.
Fachleute nennen das einen Contribution Claim. Wir nennen es KlimaPlusBeitrag.
Warum die Einsparung im Projektland bleiben soll
Hinter dieser Unterscheidung steckt noch ein zweiter Gedanke. Er ist etwas technischer, aber er lohnt sich.
Seit dem Pariser Klimaabkommen hat jedes Land ein eigenes Klimaziel. Wenn in Uganda ein sparsamer Kochofen weniger Holz verbrennt, wird diese Einsparung zunächst automatisch Uganda gutgeschrieben. Sie hilft dem Land, sein eigenes Ziel zu erreichen.
Wenn nun ein europäisches Unternehmen sagt: „Diese Einsparung gehört mir, ich habe sie ja bezahlt“ – dann würde dieselbe Tonne CO₂ zweimal gezählt. Einmal in Uganda, einmal in Europa.
Damit das nicht passiert, gibt es eine Buchungsregel mit dem englischen Namen Corresponding Adjustment. Man kann sie sich vorstellen wie beim Finanzamt: Zwei Personen können nicht dieselbe Spende absetzen. Wenn das Projektland die Einsparung abgibt, muss es sie aus der eigenen Rechnung streichen. Dafür braucht es eine offizielle Genehmigung der Regierung und mehrere Einträge in internationale Register – ein aufwendiges Verfahren.
Und jetzt kommt der Punkt, der uns wichtig ist: Am Projekt selbst ändert diese Buchung überhaupt nichts. Der Kochofen verbraucht in beiden Fällen genau gleich viel Holz. Die Familie vor Ort merkt keinen Unterschied. Es geht ausschließlich darum, auf welchem Konto die eingesparte Tonne am Ende verbucht wird.
Wir haben uns entschieden, dass die Einsparung dort bleiben soll, wo die Menschen sie erarbeitet haben.
So machen wir es bei der Klima-Kollekte
Unser KlimaPlusBeitrag folgt genau dieser Logik. Wir unterstützen Unternehmen, Kirchengemeinden und Privatpersonen dabei,
- zuerst zu rechnen – dank unseres kostenlosen CO2 Rechner lässt sich einfach berechnen wie viele Emissionen überhaupt entstehen
- dann zu reduzieren – was lässt sich vermeiden oder verringern?
- und erst dann beizutragen – für den Rest, der sich beim besten Willen nicht vermeiden lässt.
Das Geld fließt in Klimaschutzprojekte im Globalen Süden, die von lokalen Partnerorganisationen umgesetzt und nach dem Gold Standard geprüft werden. Effiziente Kochstellen und Biogasanlagen zum Beispiel sparen nicht nur CO₂. Sie schützen auch die Gesundheit der Menschen, die sonst stundenlang am offenen Feuer stehen, und geben Mädchen Zeit für die Schule statt fürs Holzsammeln.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Bis September 2026 lohnt sich ein Rundgang durch die eigene Kommunikation: Website, Social Media, Newsletter, Nachhaltigkeitsbericht, Verpackungen. Überall dort, wo „klimaneutral“ steht, sollte etwas anderes stehen.
Was gut funktioniert:
- Konkrete Zahlen statt Etiketten. „Wir haben unsere Emissionen seit 2018 um 35 Prozent gesenkt, vor allem durch den Umstieg auf Ökostrom.“
- Ziele mit Plan. Nicht nur ein Datum nennen, sondern den Weg dorthin öffentlich machen.
- Den Beitrag ehrlich benennen. Als Ergänzung zur eigenen Reduktion, nicht als Ersatz dafür.
Wer wartet, riskiert Abmahnungen und Klagen; bei großflächigen Verstößen über Ländergrenzen hinweg können Behörden zusätzlich Bußgelder verhängen. Vor allem aber gewinnt man mit ehrlicher Kommunikation etwas zurück, das nach Jahren inflationärer Klimaneutralitäts-Werbung gelitten hat: Glaubwürdigkeit.
Wir begleiten Sie dabei gerne – von der ersten Berechnung bis zu einem KlimaPlusBeitrag, der rechtlich sauber kommuniziert werden kann und zugleich mehr Klimagerechtigkeit im Globalen Süden schafft.
Die wichtigsten Begriffe in einem Satz
Kompensation – Emissionen rechnerisch ausgleichen, indem woanders eingespart wird. Klimabeitrag (Contribution Claim) – Klimaschutz finanzieren, ohne die Einsparung auf die eigene Bilanz anzurechnen. KlimaPlusBeitrag – so setzen wir den Klimabeitrag um. Corresponding Adjustment – Buchungsregel, die verhindert, dass dieselbe eingesparte Tonne zweimal gezählt wird. NDC – das nationale Klimaziel eines Landes. EmpCo-Richtlinie – die EU-Regel gegen Greenwashing, die ab 27. September 2026 gilt.
Ausführlicher erklären wir diese und weitere Begriffe in unserem Wissensbeitrag Kompensation, Klimabeitrag, Corresponding Adjustment: die Fachbegriffe des freiwilligen Klimaschutzmarkts.
Fundstellen
- EU-Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“), anzuwenden ab 27.09.2026
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.06.2024, Az. I ZR 98/23 („Katjes“)
- Umsetzung in Deutschland: Drittes Gesetz zur Änderung des UWG (BGBl. 2026 I Nr. 43) sowie Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (BGBl. 2026 I Nr. 28)
- Umweltbundesamt: „Stärkerer Schutz vor Greenwashing in deutsches Recht umgesetzt“
Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.














