Schweiz: Klimaschutz als Menschenrecht

Das Bundesgericht der Schweiz hat kürzlich in einem wegweisenden Urteil den Schutz des Klimas als grundlegendes Menschenrecht anerkannt. Diese Entscheidung erfolgte als Reaktion auf eine Klage von Seniorinnen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Klägerinnen argumentierten, dass der mangelnde Klimaschutz der Schweiz ihre Menschenrechte verletzt habe, insbesondere ihr Recht auf Privat- und Familienleben sowie ein faires Verfahren.
Die Klage der Klimaseniorinnen markierte die erste Klimaklage, die vor der Großen Kammer des EGMR angehört wurde. Sie wurde von einem Zusammenschluss Schweizer Rentnerinnen initiiert, der von Greenpeace unterstützt wurde. Die Entscheidung des Gerichts ist von großer Bedeutung, da sie möglicherweise ein Präzedenzfall für weitere Klimaklagen darstellt.
Die Klägerinnen argumentierten, dass sie aufgrund ihres Alters besonders durch den Klimawandel gefährdet seien, zum Beispiel durch extreme Hitzewellen. Das Urteil des EGMR wurde mit Spannung erwartet, da sich das Gericht zuvor noch nie mit den CO₂-Emissionen eines Landes befasst hatte.
Die Entscheidung des EGMR zur Schweiz erinnert an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland aus dem Jahr 2021, als mehrere Jugendliche erfolgreich gegen unzureichende Klimaschutzmaßnahmen des Landes klagten. Dies führte zu Änderungen und Verschärfungen im deutschen Klimaschutzgesetz.
Am selben Tag wurden auch zwei weitere Urteile im Zusammenhang mit Klimaschutz gesprochen: Die Klagen eines französischen Bürgermeisters gegen sein Heimatland sowie von portugiesischen Jugendlichen gegen 32 europäische Staaten wurden jedoch abgewiesen.

Das Urteil hat das Potenzial, die Diskussion über den Klimaschutz und die Anerkennung der Menschenrechte im Zusammenhang damit zu beeinflussen, sowohl in der Schweiz als auch international. Es wird erwartet, dass die Entscheidung zu verstärkten Bemühungen führt, den Klimawandel anzugehen und eine gerechtere Zukunft zu gestalten.