Einigung auf der Weltklimakonfernz COP29
In den letzten zwei Jahren gerieten die Kohlenstoffmärkte zunehmend unter Kritik. Zweifel am tatsächlichen Klimanutzen vor allem von Waldschutz- und Wiederaufforstungsprojekte sowie Vorwürfe von „Greenwashing“ standen dabei im Fokus – oft nicht ohne Grund. Ein zentrales Problem: Die Regeln für die Umsetzung des Emissionshandels waren in Bezug auf Transparenz und Qualität nicht ausgereift. Auf die Klima-Kollekte trafen diese Vorwürfe übrigens nicht zu: Die Projekte wurden schon bisher nach den höchsten Standards zertifiziert und konzentrieren sich ausschließlich auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Waldprojekte gehören nicht zum Portfolio der Klima-Kollekte.
Neue Regeln für den internationalen CO2-Handel
Auf der Weltklimakonferenz (COP 29) haben die Staaten nun ein Regelwerk für die Ausgestaltung des sogenannten Artikel 6.4 verabschiedet, das sicherstellen soll, dass Emissionsreduktionen real, zusätzlich, verifiziert und messbar sind. Die beschlossenen Regeln zielen auf folgende Bereiche ab:
- Erhöhte Transparenz und Berichterstattung: Alle Projekte, die unter Artikel 6.4 registriert sind, müssen detaillierte Informationen zu Herkunft, Überwachung und Verwendung der Emissionsgutschriften offenlegen. Dies soll verhindern, dass Zertifikate mehrfach gezählt oder unzureichend überwacht werden.
- Strenge Qualitätsanforderungen für Emissionsreduktionen: Projekte müssen nachweisen, dass sie zusätzliche und dauerhafte Emissionsreduktionen erzielen, die ohne das Projekt nicht möglich gewesen wären. Dies wird durch regelmäßige Audits und Nachweise über die tatsächliche Wirkung sichergestellt.
- Verantwortung über den gesamten Lebenszyklus: Auch nach der Ausgabe von Emissionszertifikaten bleibt die Verantwortung für deren Wirkung bestehen. Dies schließt Maßnahmen zur Vermeidung von nachträglicher Freisetzung von zuvor eingespartem CO₂ mit ein.
- Die Projektentwickler:innen müssen genau darlegen, wie mit den Projekten Emissionen reduziert oder entfernt werden sollen. Dazu zählt, dass sie eine detaillierte Risikobewertung durchführen und potenziell negative ökologische und soziale Auswirkungen ermitteln müssen.
- Die Projektentwickler müssen zudem nicht nur darlegen, wie ihre Aktivitäten Treibhausgasemissionen verringern sollen – sondern auch, wie die Projekte zu den 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (UN SDGs) beitragen können. Zu den SDGs zählen beispielsweise die Bekämpfung der Armut oder die Verbesserung der Gesundheit der Menschen weltweit.
- Entwickler*innen von Waldschutzprojekten müssen künftig sicherstellen, dass indigene Gemeinschaften an den Projekten beteiligt sind. Die Unternehmen, die hinter den Projekten stehen, müssen demnach lokale indigene Völker identifizieren und umfassend über ihre Vorhaben informieren.
Kritik an der Einigung
Die Einigung stieß jedoch auch auf Kritik, unter anderem von Menschenrechtsorganisationen, die Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Menschenrechte in den betroffenen Projektgebieten äußerten. Zudem gaben einige Länder an, kein faires Mitspracherecht bei den endgültigen Regeln gehabt zu haben. Ein weiterer Kritikpunkt an dem Regelwerk war, dass es noch an Mechanismen fehle, mit denen bewertet werden kann wie hoch das Risiko ist, dass CO2 letztendlich doch wieder zurück in die Atmosphäre gelangt.
Zu hoffen bleibt, dass die beschlossenen Regelungen dazu beitragen, den internationalen, freiwilligen Emissionshandel transparenter zu machen und dass die Glaubwürdigkeit in die Qualität der Projekte wiederhergestellt wird. Denn der freiwillige Markt ermöglicht privaten Spender:innen, Unternehmen und Organisationen sich neben Staaten und anderen großen Investoren maßgeblich an globalen CO2 Reduktionsmöglichkeiten zu beteiligen. Gleichzeitig werden dadurch häufig Länder des Globalen Südens unterstützt, die dadurch viel rascher den Übergang vom fossilen zum erneuerbaren Zeitalter bewerkstelligen können.
Quellen:
A6.2: https://unfccc.int/sites/default/files/resource/cma2024_L15_adv.pdf?download
A6.4: https://unfccc.int/sites/default/files/resource/cma2024_L16E.pdf?download
A6.4 (Further Guidance an SBM): https://unfccc.int/sites/default/files/resource/cma2024_L01E.pdf?download
https://www.myclimate.org/de-at/informieren/news-presse/news/newsdetail/klimakonferenz-2024-cop29/
https://icvcm.org/core-carbon-principles/