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Klimaschutzbeitrag

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Geben Sie den Betrag in Euro an, den Sie spenden möchten!

Was ist Kompensation?

Kompensation von Treibhausgasen bedeutet: Eine bestimmte Menge an Treibhausgasen, wie z.B. CO2, wird an einem Ort ausgestoßen. Dafür werden in einem Klimaschutzprojekt an anderer Stelle Emissionen mit der mindestens gleichen Klimawirksamkeit vermieden. In der Summe bleiben die weltweiten Treibhausgasemissionen also gleich – die ausgestoßenen Gase werden „ausgeglichen“.

ERST VERMEIDEN UND REDUZIEREN, DANN KOMPENSIEREN. Der Ausgleich entstehender Emissionen trägt zwar zum Klimaschutz bei, reicht aber nicht aus. Notwendig ist eine massive Reduktion der globalen Treibhausgasemissionen. Machen Sie mit!

Die Klima-Kollekte garantiert, dass der Betrag, den Sie für die Kompensation Ihrer Emissionen bezahlen, dafür verwendet wird, die Menge an CO2 im Rahmen der Klimaschutzprojekte einzusparen. Dank strenger Standards verringern die Projekte jedoch nicht nur den Ausstoß von Treibhausgasen, sondern sie verbessern auch die Lebensqualität der lokalen Bevölkerung und tragen zur nachhaltigen Entwicklung vor Ort bei.

Ihr Beitrag zu Klimagerechtigkeit

CO2-Rechner Direktkompensation

Wie funktioniert Kompensation?

Wer kann kompensieren?

Kompensieren kann jede und jeder - das Angebot steht allen Interessierten offen. Beispiele für mögliche Kompensationen sind der CO2-Ausstoß für den Energieaufwand ihres Büros, die Emissionen einer Veranstaltung Ihrer Kirchengemeinde oder die private Urlaubsreise. Die Ausgleichzahlungen werden gezielt in emissionsmindernde und zudem armutsreduzierende Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern investiert und helfen dort dabei, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu verringern.

Was kostet die Kompensation?

Der Preis für die Kompensation einer Tonne CO2 ergibt sich aus den Kosten, die durch die Einsparung der Emissionen an anderer Stelle entstehen. Mit dem Geld, das Sie der Klima-Kollekte für die Kompensation zur Verfügung stellen, finanzieren wir beispielsweise die Mehrkosten, die anfallen, wenn fossile Energieträger durch erneuerbare Energiequellen ersetzt werden.

Die Höhe der Kosten und damit des Preises einer Tonne CO2 ist abhängig von der Größe des Projekts, der verwendeten Technologie und dem Land, in dem das Vorhaben umgesetzt wird. So verursacht die Einsparung von einer Tonne CO2 durch die Errichtung von Biogasanlagen in Indien beispielsweise andere Kosten als ein Solarthermieprojekt in Tschechien oder die Einführung energieeffizienter Kocher in Südafrika. Große Projekte haben in der Regel geringere Kosten pro Tonne als kleine.

Je nach Projekt sind die Preise unterschiedlich. Bei jeder Kompensationszahlung einen anderen Preis zu berechnen, wäre zu kompliziert. Aus diesem Grund berechnet Klima-Kollekte einen Durchschnittspreis von 25,00 € pro Tonne einschließlich der Verwaltungskosten.

10 Kriterien für eine nachhaltige Kompensation

Für die Beurteilung von Kompensationsanbietern und – angeboten sollten eine Reihe von Kriterien berücksichtigt werden, die sicherstellen, dass tatsächlich ein Ausgleich der entstandenen Emissionen in voller Höhe stattfindet und die Kompensationsprojekte einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Denn gleicht eine Kompensation zwar Emissionen aus, hat aber negative Auswirkungen (z.B. Landnutzungskonflikte), so wird aus dem Beitrag zum Klimaschutz schnell eine Ursache neuer Umwelt- und Entwicklungsprobleme.

Wenn Sie Ihre unvermeidbaren Emissionen ausgleichen wollen, sollten Sie Anbieter auswählen, die diese 10 Standards erfüllen:

1. Exakte Berechnung

Die zu kompensierenden Emissionen so exakt wie möglich berechnen, das heißt möglichst viele relevante Parameter einbeziehen. Bei Flugemissionen gehört dazu, dass die stärkere Klimawirksamkeit von Emissionen in großen Höhen berücksichtigt wird. Die Klima-Kollekte bezieht dafür den IPCC-Radiative Forcing Index (RFI) von 2,7 als Multiplikator ein.

2. Wichtigste Treibhausgase berücksichtigen

Zu den wichtigsten Treibhausgasen gehören neben CO2 auch Methan und Lachgas. Diese werden in der Summe in Form von CO2 -Äquivalenten (oft CO2e abgekürzt) angegeben und bei der Klima-Kollekte immer berechnet und kompensiert.

3. Die Ausgangswerte ermitteln

Den Ausgangswert zur Ermittlung der Emissionseinsparung (die sogenannte baseline) im Klimaschutzprojekt seriös und nachvollziehbar erfassen, das heißt die Einsparungen im Projekt nicht überschätzen. Dafür muss die baseline, also die Menge der Emissionen, die ohne das Projekt entstanden wären, möglichst exakt und in jedem Fall vorsichtig („konservativ“) berechnet werden.

4. Zusätzlichkeit gewährleisten

Das bedeutet, dass ein Projekt nur aufgrund der zusätzlichen Finanzierung durch den Kompensationsmechanismus umgesetzt wird. Handelt es sich um ein Projekt, das ohnehin durchgeführt worden wäre, findet keine zusätzliche Reduktion statt. Global betrachtet steigen die Emissionen sogar anstatt gleich zu bleiben, da das Projekt nicht für die Kompensation initiiert wurde, sondern nachträglich dafür genutzt wird.

5. Carbon leakage ausschließen

Die Gefahr des so genannten "carbon leakage", also die Verlagerung von Emissionen an einen anderen Ort muss ausgeschlossen werden. Die Durchführung des Projekts darf nicht dazu führen, dass an anderer Stelle mehr Emissionen verursacht werden, z. B. durch lange Transportwege.

6. Verifizierung und Zertifizierung

Die Berechnung der eingesparten Emissionen und die Begutachtung der umgesetzten Projekte müssen durch unabhängige Dritte überprüft werden. Gold Standard zertfizierte Projekte wie die Klimaschutzprojekte der Klima-Kollekte werden periodisch (alle 1-2 Jahre) vor Zertifikatsausschüttung durch Monitorings externer, durch den Gold Standard bestellter Auditor:innen (u.a. vom TÜV) bestätigt. Die Auditor:innen unterzeichnen die Richtigkeit der Monitoringberichte und bestätigen die Einsparungen so gegenüber dem Gold Standard. Diese „Verification Reports“ sind im Gold Standard-Zertifikateregister einsehbar. Falls die CO2-Einsparungen nicht durch die Auditor:innen bestätigt werden können, kommt es nicht zu einer Zertifikatsausschüttung.

7. Registrierung und Stilllegung

Gutgeschriebene Emissionszertifikate müssen registriert und nach dem Verkauf an zentraler Stelle in einem anerkannten Register stillgelegt werden, um eine Doppelzählung zu vermeiden. Die Emissionseinsparungen der Klimaschutzprojekte der Klima-Kollekte werden im öffentlich zugänglichen Zertifikateregister des Gold Standard geführt und nach Verkauf dort auch stillgelegt.

8. Emissionseinsparungen garantieren

Die CO2 Einsparungen müssen unabhängig sein von einem konkreten Projekt, das möglicherweise nicht oder nicht im geplanten Umfang realisiert werden kann. Wird solch ein Projekt nicht umgesetzt, muss die Emissionseinsparung in einem anderen Projekt erfolgen.

9. Transparenz gewährleisten

Sowohl die Berechnung der Treibhausgase, die kompensiert werden und die dafür verwendeten Faktoren sollen transparent sein sowie die Umsetzung der Klimaschutzprojekte und die Quantifizierung der Emissionsreduktionen. Auch die Angaben des Kompensationsanbieter hinsichtlich der investierten Gelder sollten transparent sein. Die komplette Projektdesigndokumentation (PDD) sollte veröffentlicht sein.

10. Doppelzählung vermeiden

Eine Doppelzählung kann in unterschiedlichen Formen auftreten: dem doppelten Verkauf (double selling), der doppelten Ausgabe (double issuance) oder der doppelten Inanspruchnahme (double claiming) eines Kompensationszertifikats. Emissionszertifikate müssen registriert und nach dem Verkauf an zentraler Stelle, d. h. in einem anerkannten Register, stillgelegt werden, um eine Doppelzählung zu vermeiden. Die Emissionseinsparungen der Klimaschutzprojekte der Klima-Kollekte werden im öffentlich zugänglichen Zertifikateregister des Gold Standard geführt und nach Verkauf dort auch stillgelegt. Der Gold Standard-Zertifizierungsprozess verlangt von den projektentwickelnden und -durchführenden Organisationen zu bestätigen, dass die Einsparungen nicht im Empfängerland (z.B. Österreich) mitgezählt werden. Um Doppelzählungen weiters zu vermeiden, werden in den Projekten der Klima-Kollekte Verträge mit den Haushalten geschlossen, die an den Projekten als Begünstigte beteiligt sind. Die Haushalte verpflichten sich, die Einsparungen aus der Nutzung energieeffizienter Öfen nur an die Partnerorganisationen zu übertragen.

Kompensationsinstrumente

Praktisch funktioniert Kompensation über so genannte „Zertifikate“. Ein Zertifikat entspricht in der Regel einer Tonne CO2. Wer ein solches Zertifikat besitzt oder erwirbt, ist gewissermaßen berechtigt, eine Tonne Treibhausgase auszustoßen. Man spricht daher auch von „Emissionsrechten“. Für Kompensationen bzw. den Handel mit Emissionszertifikaten aus Klimaschutzprojekten unterscheidet man grundsätzlich zwei Arten:

Staatliche Ebene im Rahmen des Kyoto-Protokolls
(Verpflichtungsmarkt)

Drei „flexible Mechanismen“, namentlich Emissionshandel, Clean Development Mechanism (CDM) und Joint Implementation (JI) stehen den Unterzeichnerstaaten des Kyoto-Protokolls zur Verfügung, um ihre Reduktionsziele zu erreichen und den Handel mit Emissionsrechten zu ermöglichen. Der Handel mit Emissionsrechten wird als „regulierter Markt“ bezeichnet, da er z.B. in der EU von den Mitgliedsstaaten bzw. der EU selbst und im CDM vom CDM Exekutivrat (Executive Board), einer Behörde der Vereinten Nationen, gesteuert und kontrolliert wird. Klimaschutzprojekte, die auf dieser Ebene Zertifikate verkaufen möchten, müssen zuvor von dieser Behörde anerkannt werden. Solche Projekte generieren Zertifikate, die im CDM-Register geführt werden.

Die EU hat ein Emissionshandelssystem, das sogenannte European Trading System, für die Energiewirtschaft und andere Industrien eingeführt. In Österreich sind ungefähr 200 energieintensive Industrieanlagen verpflichtet, am Emissionshandel teilzunehmen. Betroffene Branchen sind Energieversorgungsunternehmen (Kraftwerke und Fernheizwerke, Raffinerien), Eisenindustrie und Stahlindustrie, Zementwerke und sonstige Mineralstoffindustrie, Papierindustrie, sowie weitere Anlagen aus Branchen wie der chemischen Industrie und Spanplattenherstellung. Am europäischen Emissionshandel beteiligte Unternehmen erhalten dem Nationalen Allokationsplan ihres Landes entsprechend ein bestimmtes „Schadstoff-Budget“. Die kostenlose erlaubte Emissionsmenge ist auf eine Obergrenze festgelegt, die nach und nach verringert wird. Jedes Unternehmen darf nur soviel klimaschädliches Kohlendioxid ausstoßen, wie es Zertifikate besitzt. Überschreitet der Ausstoß eines Unternehmens die ihm zugeteilten Emissionsrechte hat der Betrieb drei Möglichkeiten:

  •     Maßnahmen zur CO2-Verringerung ergreifen.
  •     Kauf von Zertifikaten von anderen am Emissionshandel beteiligten Unternehmen im In- und Ausland, die diese nicht benötigen.
  •     Erwerb von Zertifikaten aus Klimaschutzprojekten im Ausland, die über das Instrument Clean Development Mechanism entstehen.


Freiwilliger Kompensationsmarkt

Die hier verkauften Emissionsreduktionen können nicht im Rahmen des offiziellen Emissionshandels verkauft oder erworben werden, wenn sie nicht zusätzlich über eine Zertifizierung nach dem CDM-Standard verfügen. Die Projekte unterscheiden sich in ihrer Bandbreite und Qualität. Die Zertifikate von Projekten, die nicht nach dem CDM-Standard sondern nach anderen Standards wie Gold Standard zertifiziert sind, werden als Verified Emission Reductions –VERs bezeichnet. Auf dem freiwilligen Markt verkaufen Projekte ihre Zertifikate an Einzelpersonen, Gemeinden und Landeskirchen, Organisationen und Institutionen, die nicht verpflichtet sind, ihre Emissionen auszugleichen, sondern dies aus eigenem Antrieb machen. Dafür können sie sowohl die CERs als auch die VERs nutzen.

Entwicklung des freiwilligen Kompensationsmarktes

Die Entwicklung des freiwilligen Kompensationsmarktes vom Kyoto-Protokoll zum Pariser Klimaschutzvertrag beschäftigt die Klima-Kollekte als Kompensationsfonds, der auf dem freiwilligen Markt agiert. Im Folgenden erläutern wir den aktuellen Stand und weisen darauf hin, dass die endgültigen Entwicklungen noch nicht in Gänze absehbar sind.

Während des Kyoto-Protokolls sind die Industrieländer verpflichtet, ihre Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren; im Pariser Klimaschutzvertrag haben sich alle Länder verpflichtet ihre THG-Emissionen zu reduzieren. Der Clean Development Mechanism (CDM), in dessen Rahmen bisher verpflichtete Unternehmen in Ländern des Globalen Nordens Emissionsreduktionen in Ländern des Globalen Südens finanzieren und sich als Einsparungen anrechnen lassen können, ist Ende 2021 ausgelaufen.

Auf der Klimakonferenz in Glasgow (COP26) im November 2021, haben sich die Vertragsstaaten nach jahrelangen Verhandlungen auf ein Regelwerk (Art. 6) für internationale Kohlenstoffmärkte geeinigt und somit eine Nachfolge für den CDM-Mechanismus etabliert. Dieses Regelwerk beeinflusst auch die freiwillige CO2-Kompensation. Emissionsreduktionen, die durch Klimaschutzprojekte in einem Land generiert und dann in ein anderes Land transferiert werden, sind nun auf das nationale Klimaschutzziel des Ziellandes anrechenbar. Verkäuferländer bzw. Projektländer müssen dann sogenannte Corresponding Adjustments vornehmen. Das Verkäuferland muss also die Menge der verkauften Emissionseinsparungen von seiner Emissionsbilanz abziehen. Damit ist sichergestellt, dass nur das Land, welches die Emissionsreduktionen gekauft hat, sich diese auch anrechnen kann und Doppelzählungen vermieden werden. Voraussetzung für die Übertragung von Emissionseinsparungen ist jedoch zunächst eine entsprechende Autorisierung durch das Projektland.